Regel von de l'Hospital: Betrachtet werden Funktionen der Form
für die für eine bestimmte Stelle x0
gilt. Unter diesen Voraussetzungen (Ausdrücke der Form "0/0" oder "∞/∞") darf die so genannte "de l'Hospitalsche Regel" angewendet werden (gilt auch für x0 = ±∞):
Beispiel 1: Die Berechnung des Funktionswertes an der Stelle x = 0 für die Funktion
scheitert am Problem "0/0". Der Grenzwert kann mit der "de l'Hospitalschen Regel" gefunden werden:
Beispiel 2: Die folgende Grenzwertberechnung für ein Problem der Form "∞/∞" gelingt nach zweifacher Anwendung der "de l'Hospitalschen Regel":
Ein typisches Beispiel eines Problems mit Praxisbezug, das durch mehrfache Anwendung der "de l'Hospitalschen Regel" gelöst wird, findet man auf der Seite "Grenzwerte, Regel von de l'Hospital, Beispiel Biegefeder".
Beispiel 3: Die Berechnung des Funktionswertes an der Stelle x = 0 für die Funktion
scheitert am Problem "0·∞". Nach einer identischen Umformung entsprechend
entsteht ein Problem der Form "∞/∞", so dass der Grenzwert mit der "de l'Hospitalschen Regel" gefunden werden kann:
Beispiel 4: Die Berechnung des Funktionswertes an der Stelle x = 0 für die Funktion
scheitert am Problem "00". Nach einer identischen Umformung (generell gilt die identische Umformung a = eln a) entsprechend
entsteht folgendes Problem:
wobei für den Exponenten der im Beispiel 3 berechnete Grenzwert verwendet wurde.
Beispiel 5: Die Berechnung des Grenzwertes
ist ein Problem der Form "1∞". Nach einer identischen Umformung (generell gilt die identische Umformung a = eln a) entsprechend
muss der Grenzwert für den Exponenten bestimmt werden. Dieser hat die Form "∞·0" und muss also selbst noch einmal umgeformt werden:
ist vom Typ "0/0" und kann mit der "de l'Hospitalschen Regel" behandelt werden:
und dieses Ergebnis wird in das Ausgangsproblem eingesetzt: