In einer Differenzialgleichung 1. Ordnung darf nur die 1. Ableitung der gesuchten Funktion y(x) vorkommen. Ihre allgemeine Form lautet:
Über einen feststehenden Zylinder wird ein Seil geführt, das an den Enden durch zwei unterschiedliche Kräfte FS1 bzw. FS2 so belastet ist, dass es infolge der Haftung zwischen Seil und Zylinder nicht rutscht (Haftungskoeffizient: μ0).
Für die Berechnung der Kraft FS im Seil, die im Umschlingungsbereich kontinuierlich veränderlich ist, wird im Kapitel "Haftung" folgende Differenzialgleichung hergeleitet:
Damit ist die allgemeine Lösung der Differenzialgleichung bekannt. Weil eine Differenzialgleichung 1. Ordnung gelöst wurde, enthält sie eine Integrationskonstante. Diese wird bestimmt, indem die allgemeine Lösung dem aktuellen problem angepasst wird. Hier kann zum Beispiel gefordert werden, dass die Seilkraft FS bei φ = 0 (Beginn der Umschlingung des Zylinders) gleich der dort angreifenden äußeren Kraft FS1 ist. Aus dieser "Anfangsbedingung"
Einfache Beispiele für Differenzialgleichungen 1. Ordnung findet man in der Technischen Mechanik kaum. Deshalb wird aus zwei Gründen auf ein Problem aus der Optik zurückgegriffen: Die geschlossene Lösung lässt sich daran sehr schön zeigen, und es dient gleichzeitig als Einführungsbeispiel für die numerische Lösung von nichtlinearen Anfangswertproblemen, die ein besonders wichtiges Gebiet der Technischen Mechanik sind.
Die Aufgabe, die Funktion y(x) zu bestimmen, die einen Spiegel definiert, der paralleles Licht so ablenkt, dass sich alle Lichtstrahlen in einem Punkt (Fokus) treffen, kann ohne Einschränkung der Allgemeinheit für Lichtstrahlen parallel zur x-Achse und mit dem Nullpunkt als Fokus formuliert werden (nebenstehende Skizze). Es führt auf die nichtlineare Differenzialgleichung 1. Ordnung:
So einfach wie im gerade demonstrierten Beispiel ist es nicht immer. Es lassen sich nicht alle Differenzialgleichungen 1. Ordnung geschlossen lösen, auch wenn man neben der Strategie der Trennung der Variablen noch andere Tricks anwendet (geeignete Substitutionen). Man bedenke, dass ja nicht einmal alle unbestimmten Integrale geschlossen lösbar sind.
Es ist also durchaus möglich, dass man selbst bei Differenzialgleichungen 1. Ordnung nur mit numerischen Verfahren zum Ziel kommt.